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Wärmebonus und Wärmevergünstigung: Was ändert sich wirklich?

Das Termische Konto ist ein staatlicher Anreiz, der vom GSE (Verwalter der Energieservices) verwaltet wird, um Maßnahmen zu unterstützen, die die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern und die Erzeugung von thermischer Energie aus erneuerbaren Quellen fördern.
Der Thermische Rabatt? Im Grunde basiert er auf demselben Anreiz.

Der Unterschied zwischen dem Termischen Konto und dem Thermischen Rabatt betrifft tatsächlich nicht die Art der Förderung, sondern die Art und Weise, wie der wirtschaftliche Vorteil anerkannt wird.

Beim traditionellen Termischen Konto muss der Begünstigte den gesamten Betrag der Maßnahme im Voraus bezahlen und auf die Rückerstattung durch das GSE warten, die in der Regel innerhalb von etwa 90 Tagen nach Genehmigung des Antrags erfolgt.

Der Thermische Rabatt hingegen beseitigt die Wartezeit vollständig: Der Anreiz, bis zu 65%, wird direkt auf der Rechnung angewendet, wodurch die sofort zu tragenden Kosten gesenkt werden. Kein Vorschuss und kein bürokratischer Aufwand, denn Climaconvenienza kümmert sich um alles.

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Was ist das Terminkonto

Man hört oft von Conto Termico 3.0, aber worum handelt es sich dabei genau?

Das Conto Termico ist ein Anreizmechanismus, der eingeführt wurde, um Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und zur Erzeugung von Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen zu unterstützen, wie im D.M. 7. August 2025 vorgesehen.

Der Anreiz wird vom GSE (Gestore dei Servizi Energetici) in Form eines finanziellen Beitrags gewährt.

Konkret erleichtert das Conto Termico Maßnahmen, die Folgendes betreffen:

  • die Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Gebäude
  • die Erzeugung von Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen und die Installation von hocheffizienten Systemen

Das Conto Termico stellt eine sinnvolle Alternative zum Rechnungsrabatt dar, da es mit dem Ziel ins Leben gerufen wurde, die energetische Sanierung des bestehenden Gebäudebestands zu fördern. Dank des finanziellen Beitrags, der vom GSE anerkannt wird, ist es möglich, einen Teil der angefallenen Kosten schneller zurückzuerhalten, wodurch diese Maßnahmen wirtschaftlich zugänglicher und nachhaltiger werden.

Von dem Anreiz können Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen profitieren. In jedem Fall darf der anerkannte staatliche Beitrag 65% der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten.

Wie das Terminkonto funktioniert

Um den Anreiz des Wärmekontos zu erhalten, ist es notwendig, einen Antrag über das entsprechende Portal, das vom GSE (Gestore dei Servizi Energetici) verwaltet wird, einzureichen.

In dieser Phase kümmern sich die Techniker von Climaconvenienza um die Ausfüllung und den Versand aller erforderlichen Unterlagen, damit der Antrag korrekt bewertet und akzeptiert wird.

Der Antrag muss innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss der Maßnahme eingereicht werden; dieses Datum darf jedoch 90 Tage nach der Durchführung der letzten Zahlung nicht überschreiten, andernfalls erfolgt der Ausschluss vom Anreiz.

Wer sich entscheidet, die Bearbeitung des Antrags den Experten von Climaconvenienza zu überlassen, muss zunächst die folgende Dokumentation bereitstellen:

  • historischer Grundbuchauszug der betroffenen Immobilie
  • Personalausweis und Gesundheitskarte des Begünstigten, beide gültig
  • Fotos der Maßnahme (vor, während und nach), einschließlich des Installationsortes, vorzugsweise geolokalisiert
  • Foto des zu ersetzenden Generators und des entsprechenden Etiketts
  • Kaufbelege, die auf den Begünstigten des Anreizes ausgestellt sind
  • Kopie des Überweisungsbelegs mit spezifischem Verwendungszweck, der den gesetzlichen Bezug enthält (D.M. 7. August 2025); das Bankkonto muss auf den Begünstigten ausgestellt sein

Das Verfahren des Wärmekontos sieht einige Zwischenstufen und die Ausstellung von Dokumenten durch das GSE im Verlauf der Bearbeitung vor. Diese Dokumente müssen vom Begünstigten unterschrieben und anschließend an Climaconvenienza zur Fortsetzung des Antrags übermittelt werden.

Vor der endgültigen Einreichung des Antrags im GSE-Portal wird das Team von Climaconvenienza dem Kunden eine detaillierte Checkliste zur Verfügung stellen, die mit allen erforderlichen Informationen ausgefüllt werden muss, während gleichzeitig fortlaufende Unterstützung für Klarstellungen, Machbarkeitsprüfungen und Unterstützung in jeder Phase des Verfahrens gewährleistet wird.

Sobald der Antrag genehmigt ist, wird der Anreiz innerhalb von 90 Tagen nach der Annahme durch das GSE direkt auf das Bankkonto des Antragstellers überwiesen.

Falls man sich entscheidet, das Wärmesparen in Anspruch zu nehmen, wird der Anreiz stattdessen direkt auf der Rechnung von Climaconvenienza angewendet, die den Betrag durch Forderungsabtretung zurückholt.

Dank qualifiziertem Personal und einer strukturierten Bearbeitung der Anträge agiert Climaconvenienza als autorisierter Vermittler, vorausgesetzt, es wird eine Vollmacht vom Begünstigten erteilt, und dies unter vollständiger Einhaltung der geltenden Vorschriften und der vorgesehenen Fristen. Am Ende des Verfahrens wird die gesamte Dokumentation, die den korrekten Ausgang des Antrags bescheinigt, an den Begünstigten übermittelt, der verpflichtet ist, sie für eventuelle zukünftige Kontrollen aufzubewahren.

Wie funktioniert der Thermorabatt?

Die Vorschriften, die das Thermische Konto und den Thermischen Rabatt regeln, sind identisch (D.M. 16. Februar 2016). Das bedeutet, dass Regeln, Anforderungen, Arten von Maßnahmen, begünstigte Personen und verfahrenstechnische Anforderungen für beide Modalitäten gleich sind.

Der einzige wirkliche Unterschied betrifft die Gewährung des Anreizes: Beim Thermischen Rabatt wird der Vorteil sofort als Nettorabatt auf der Rechnung angewendet, wodurch vermieden wird, dass der gesamte Betrag im Voraus gezahlt werden muss und auf die Rückerstattungszeiten des GSE gewartet werden muss.

Wer sich entscheidet, den Thermischen Rabatt von Climaconvenienza in Anspruch zu nehmen, folgt einem speziellen Verfahren, das von den Technikern von Climaconvenienza entwickelt und verwaltet wird, die den Begünstigten in jeder Phase begleiten, von der Überprüfung der Anforderungen bis zum Abschluss des Antrags.

Es ist wichtig zu wissen, dass dem Kunden, um Zugang zum Thermischen Rabatt zu erhalten, ein Partnerinstallateur von Climaconvenienza zugewiesen wird, der qualifiziert und autorisiert ist und sich um die Installation der gekauften Anlage unter voller Einhaltung der geltenden Vorschriften kümmert. Der Installateur sorgt außerdem für die Übermittlung der notwendigen technischen Dokumentation, um die Annahme des Anreizes zu ermöglichen.

Climaconvenienza ist sich der Schwierigkeiten bewusst, die oft bei der Suche nach wirklich kompetenten Installateuren auftreten, insbesondere wenn steuerliche Anreize und bürokratische Anforderungen beteiligt sind. Aus diesem Grund kümmert sich auch in diesem Fall Climaconvenienza darum, indem der Eingriff einem zertifizierten Partnerinstallateur anvertraut wird.

Um den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens und den Erfolg des Antrags zu gewährleisten, ist es beim Thermischen Rabatt notwendig, auch den Installationsservice zu erwerben.

Was fällt unter das Terminkonto?

Im Wärmekonto und im Wärmerabatt sind spezifische Maßnahmen zur Ersetzung und, im Fall von Solarpanelen, auch zur Neuinbetriebnahme enthalten. Die Maßnahmen müssen an bestehenden Gebäuden, Gebäudeteilen oder einzelnen Immobilieneinheiten jeder Katasterkategorie durchgeführt werden, mit Ausnahme der Kategorie F/3.

Die Immobilien müssen mit einer Heizungsanlage mit einer Leistung von bis zu 35 kW für denselben Unterbereich ausgestattet sein.

Insbesondere sind die folgenden Maßnahmen förderfähig:

a) Ersetzung bestehender Heizungsanlagen, konkret:

  • Ersetzung von Luft/Wasser-Wärmepumpen durch neue Luft/Wasser-Wärmepumpen
  • Ersetzung von Klimaanlagen durch neue Klimaanlagen
  • Ersetzung von Klimaanlagen durch Luft/Wasser-Wärmepumpen
  • Ersetzung von Heizkesseln durch Luft/Wasser-Wärmepumpen
  • Ersetzung von Heizkesseln durch Klimaanlagen

b) Ersetzung von Heizungsanlagen, die mit Biomasse betrieben werden, durch neue Anlagen, die ebenfalls mit Biomasse betrieben werden;

c) Installation von thermischen Solaranlagen zur Erzeugung von Warmwasser;

d) Ersetzung von elektrischen Wassererhitzern durch Wassererhitzer mit Wärmepumpe;

e) Ersetzung bestehender Heizungsanlagen durch hybride Wärmepumpensysteme.

Es ist wichtig zu beachten, dass der neue Generator eine Leistung von geringer, gleich oder höchstens um 10% höher als die des zu ersetzenden Generators haben muss.

Die Maßnahmen, die die Installation von Hocheffizienzsystemen mit einer Leistung von über 35 kW vorsehen, folgen hingegen einem anderen Verfahren: In diesen Fällen wird der Antrag einem speziellen Technikbüro zur eingehenden Analyse vorgelegt und erfordert die Vorlage von zusätzlicher technischer Dokumentation.

Wer hat Anspruch auf das Terminkonto?

Auf das Incentive des Wärmekontos können verschiedene Arten von Personen zugreifen, unterteilt in Öffentliche Verwaltungen und private Personen.

Öffentliche Verwaltungen

Zu den Begünstigten gehören alle Staatsverwaltungen, einschließlich Schulen aller Arten und Stufen, Bildungseinrichtungen, Verwaltungen mit autonomer Organisation, die Regionen, die Landkreise, die Gemeinden, die Berggemeinschaften und deren entsprechende Verbände. Ebenfalls eingeschlossen sind die Universitäten, die öffentlichen Einrichtungen, die Eigentümer oder Betreiber von öffentlichem Wohnungsbau sind, die Handelskammern und deren Verbände sowie alle nicht wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.

Auch die Verwaltungen, Unternehmen und Einrichtungen, die zum Nationalen Gesundheitsdienst gehören, können von dem Incentive profitieren, wie im Art. 1, Absatz 2, des Gesetzesdekrets Nr. 165/2001 festgelegt.

Folgende sind ebenfalls zugelassen:

  • die ehemaligen Autonomen Institute für Sozialwohnungen, wie sie von den Regionen umbenannt und umgewandelt wurden
  • die gesellschaften mit vollständig öffentlichem Kapital, die gemäß Art. 113, Absatz 13, des Gesetzesdekrets Nr. 267/2000 und nachfolgender Änderungen gegründet wurden
  • die sozialen Genossenschaften, die gemäß dem Gesetz Nr. 381/1991 gegründet und in den jeweiligen regionalen Registern eingetragen sind
  • die Bewohnergenossenschaften, die im Gesetz Nr. 164/2014 vorgesehen sind und im nationalen Register der Wohnungsbaugenossenschaften und deren Verbände eingetragen sind

Die Kategorien, die von den sozialen Genossenschaften und den Bewohnergenossenschaften vertreten werden, werden ausschließlich zum Zweck des Zugangs zu den Maßnahmen der Kategorie 1 der öffentlichen Verwaltung gleichgestellt.

Während der Prüfungsphase kann der GSE die Vorlage der Gründungsurkunde und/oder der Satzung der Einrichtung oder Gesellschaft anfordern, um deren korrekte Einordnung in die im Dekret vorgesehenen Kategorien zu überprüfen.

Private Personen

Zu den Begünstigten des Wärmekontos gehören auch private Personen, wie natürliche Personen, Eigentümer von Eigentumswohnungen und Inhaber von Einkünften aus Gewerbebetrieb oder landwirtschaftlichen Einkünften. Diese Personen können auf das Incentive zugreifen, um eine oder mehrere der im Art. 4, Absatz 2 des Dekrets vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen.

Gemäß den Bestimmungen des Art. 3 des Dekrets sind die zugelassenen Personen (ZA) diejenigen, die von dem Incentive profitieren, vorausgesetzt, dass:

  • sie Eigentümer des Gebäudes oder der Immobilie sind, auf der die Maßnahme durchgeführt wird
  • oder sie die Verfügbarkeit der Immobilie aufgrund eines anderen dinglichen Rechts oder eines persönlichen Nutzungsrechts haben

Falls die verantwortliche Person nicht mit dem Eigentümer der Immobilie übereinstimmt, ist die Genehmigung des Eigentümers für die Durchführung der Maßnahme obligatorisch.